Für Fachkräfte – Das können Sie tun!
Die Behandlung von Patient*innen mit Gewalterfahrung ist Teil Ihres Versorgungsauftrags.
Auf dieser Seite finden Sie grundlegende Hinweise, wie Sie Betroffene qualifiziert und traumainformiert versorgen können.
Traumainformiert Versorgen
Die Versorgung nach Gewalt – insbesondere nach sexualisierter oder häuslicher Gewalt – erfordert eine traumainformierte Haltung, klare Abläufe und verlässliche Strukturen.
Sie spielen eine zentrale Rolle dabei, ob Betroffene sich sicher fühlen und Unterstützung annehmen können.
Gewalt ist nicht immer sichtbar. Viele Betroffene erleben Scham, Schuldgefühle oder große Unsicherheit.
Traumainformiert Versorgen heißt: Sicherheit schaffen, Selbstbestimmung stärken, Kontrolle zurückgeben und vertrauensvolle Beziehungen ermöglichen. Denn traumainformierte Versorgung ist eine Haltung, die Betroffene ernst nimmt und stärkt.
Vor der Untersuchung
- sichtbare Hilfsangebote im Wartezimmer
- lange Wartezeiten vermeiden, - aktive Priorisierung im Ablauf (auch bei hoher Auslastung)
- Unterbringung in einem geschützten, ruhigen Raum (nicht im Wartebereich)
- Versorgungsoptionen anbieten
- Betroffene nicht ohne ärztlichen Kontakt wegschicken
- von gleichgeschlechtlicher Ärzt*in untersuchen lassen
Während der Untersuchung
- möglichst ruhiger, geschützter Raum
- klar kommunizieren („Ich glaube Ihnen“, „Sie entscheiden“)
- schrittweise vorgehen, erklären, Pausen anbieten
- mit Dissoziation / starker Angst umgehen
Nach der Untersuchung
- wenn möglich, psychosoziale Unterstützung vor Ort anbieten
- an Fachberatungsstellen (Link) weitervermitteln
- (pro-aktive Beratung anbieten)
- über die nächsten Schritten informieren
Versorgungsoptionen anbieten
Medizinische Versorgung nach Gewalt
Betroffene sollten stets medizinisch versorgt werden. Dazu gehören in jedem Fall ein Aufklärungsgespräch und die Versorgung von Verletzungen. Bei sexualisierter Gewalt kommen Notfallverhütung und Maßnahmen zur Prävention sexuell übertragbarer Infektionen hinzu.
Umfassende Informationen zur medizinischen Versorgung nach sexualisierter Gewalt finden Sie im "Standard medizinische Versorgung nach sexualisierter Gewalt" (2026) vom Runden Tisch Berlin.
Polizeilich beauftragte und vertrauliche Spurensicherung nach Gewalt
Die vertrauliche Spurensicherung nach Gewalt (z.B. nach sexualisierter Gewalt) ermöglicht es Betroffenen, Beweise ohne eine polizeiliche Anzeige sichern zu lassen. Betroffene können in Ruhe entscheiden, ob sie die Polizei einbeziehen wollen.
Bei der polizeilichen beauftragten Spurensicherung hat die betroffene Person bereits Anzeige bei der Polizei erstattet. Medizinische Fachkräfte führen dabei Maßnahmen wie die Dokumentation und Spurensicherung mit polizeilichem Auftrag durch, wobei die Polizei die Kosten trägt.
Beteiligung an vertraulicher Spurensicherung
Sie bzw. Ihre Einrichtung möchten die kassenfinanzierte vertrauliche Spurensicherung anbieten?
Wir sind daran interessiert, dass in Berlin ein flächendeckendes Angebot zur vertraulichen Spurensicherung besteht und Betroffene möglichst kurze Wege haben.
Um die vertrauliche Spurensicherung in Berlin anbieten zu können, ist der Beitritt zum Vertrag nötig, der nach § 132 k SGB V zwischen dem Land Berlin und den Krankenkassen am XXX geschlossen wurde. Einrichtungen, die dem Vertrag beitreten wollen, müssen bestimmte Anforderungen erfüllen.
Bitte prüfen sie daher zunächst unten, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen bzw. bereit sind, diese in Zukunft zu erfüllen. Wenn ja, setzen sie sich hier [Link Kontakt] mit uns in Verbindung, wir klären dann gern die nächsten Schritte mit Ihnen.
Anforderungen an alle Einrichtungen:
- standardisierte Abläufe zur Versorgung nach Gewalt, auch zur Vermeidung langer Wartezeiten für Betroffene
- Verweisungspfade ins psychosoziale Hilfesystem
- regelmäßige Schulung des eingesetzten Personals (1 x jährlich)
- Teilnahme an einem sektorenübergreifenden Versorgungsnetzwerk (Treffen etwa 2 x jährlich)
Anforderungen an Kliniken:
- 24/7 erreichbar
- mindestens eine gynäkologische, chirurgische oder urologische Fachabteilung
- Möglichkeit eines HNO-Konsils
Anforderungen an ambulante Einrichtungen:
- mind. eine Fachärzt*in Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Urologie, Allgemeinchirurgie oder Allgemeinmedizin
- Möglichkeit eines HNO-Konsils oder einer Weiterverweisung an eine HNO-Ärzt*in
Schulungen
Wir bieten Schulungen für alle Einrichtungen an, die vertrauliche Spurensicherungen durchführen.
Für wen sind die Schulungen?
Unsere Schulungen richten sich an alle Berufsgruppen, die in Kliniken und Praxen mit Betroffenen von Gewalt in Kontakt kommen.
Dazu gehören insbesondere:
- Ärzt*innen
- Pflegefachpersonen
- Medizinische Fachangestellte (MFA)
- Hebammen
- Mitarbeitende am Empfang und in der Aufnahme
- Sicherheits- und Servicepersonal
Erstschulung: Inhalte & Module
Um in Ihrer Klinik oder Praxis die kassenfinanzierte vertrauliche Spurensicherung (VSS) anbieten zu können, ist die Teilnahme an einer Erstschulung sowie an jährlichen Auffrischungsschulungen erforderlich.
Die Erstschulung besteht aus zwei Modulen, die einzeln oder kompakt gebucht werden können.
Beide Module müssen absolviert werden, um das für die Durchführung notwendige Spurensicherungskit über uns zu erhalten.
Modul I: Traumainformiert versorgen nach Gewalt (60 Minuten)
Zielgruppe: Alle Berufsgruppen in Klinik und Praxis, die mit Betroffenen in Kontakt kommen können.
Inhalte:
- traumatische Reaktionen nach Gewalt besser einordnen
- Re-Traumatisierungen im klinischen Alltag vermeiden
- zentrale Elemente traumasensibler Gesprächsführung, Untersuchung und Settinggestaltung anwenden
- das psychosoziale Hilfesystem kennenlernen
Modul II: Medizinische und forensische Versorgung nach Gewalt (120 Minuten)
Zielgruppe: Ärzt*innen und Pflegefachpersonen.
Inhalte:
- die verschiedenen Versorgungsoptionen nach Gewalt kennen und anbieten
- Maßnahmen zur Prävention sexuell übertragbarer Infektionen
- gerichtsverwertbar Befunde dokumentieren und Spuren sichern
- Ärztliche Schweigepflicht und Zeug*innenaussage
Ablauf der Schulungen
- Erstschulungen finden als Inhouse-Schulungen bei Ihnen vor Ort statt
- pro Modul bieten wir zwei Termine an, wenn nötig
- Ziel ist der Abschluss beider Module innerhalb von zwei Wochen
Gemäß Vertrag zur kassenfinanzierten vertraulichen Spurensicherung sind Kliniken und Praxen verpflichtet, einmal jährlich an einer Auffrischungsschulung teilzunehmen.
Diese bieten wir zweimal jährlich digital und klinikübergreifend an.
Referent*innen & Fortbildungspunkte
- Modul I: qualifizierte Trainer*innen aus Psychologie, Psychotherapie, Gesundheitswesen und Anti-Gewaltarbeit
- Modul II: Fachärzt*innen der Gynäkologie, Urologie oder Allgemeinchirurgie gemeinsam mit Fachärzt*innen der Rechtsmedizin
Für beide Module können ärztliche Fortbildungspunkte erworben werden.
Die Koordination aller Schulungen übernehmen wir als Netzwerkstelle.
Qualitätssicherung & Netzwerk
An der kassenfinanzierten vertraulichen Spurensicherung teilnehmende Kliniken und Praxen verpflichten sich zur Teilnahme an einem Netzwerk, das sich etwa zweimal jährlich treffen wird.
Das Netzwerk bietet Raum für Austausch, Fallbesprechungen, gemeinsame Qualitätssicherung sowie die Weiterentwicklung der Versorgung nach Gewalt in Berlin
Versorgung bei Spiking/K.O.-Tropfen
Was ist Spiking?
Spiking bezeichnet das heimliche Verabreichen bewusstseinsverändernder Substanzen, z. B. in einem Getränk oder in einer Zigarette. Dafür wird eine große Bandbreite an Substanzen genutzt – am häufigsten Alkohol, aber auch Beruhigungsmittel, Ketamin, MDMA und weitere Mittel wie GHB kommen zum Einsatz. Der weit verbreitete Begriff „K.O.-Tropfen“ kann in die Irre führen, da das Ziel von Spiking nicht unbedingt die Bewusstlosigkeit des Opfers ist, sondern eine Veränderung des Bewusstseinszustands, um z. B. eine Einwilligung zu sexuellen Handlungen oder eine herabgesetzte Wehrfähigkeit herbeizuführen. Bei Spiking wird oft an Club- oder Partykontexte gedacht, jedoch tritt Spiking auch im nahen sozialen Umfeld, bei Online-Dates und in Partnerschaften auf.
Beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Versorgung nach sexualisierter Gewalt.
Im Kontext von Spiking und K.O.-Tropfen ist folgendes zusätzlich zu berücksichtigen:
- Spiking/K.O.-Tropfen können eine Bandbreite an psychischen oder körperlichen Symptomen verursachen, z. B. veränderte Farbwahrnehmungen, „wie in Watte gepackt“, Aufgeputschtsein, Einschränkungen in der Motorik, Schläfrigkeit/Benommenheit und zahlreiche weitere Symptome.
- Können Betroffene ihren Zustand nicht erklären, bedenken Sie die Möglichkeit von „Spiking“!
- Sichern Sie so schnell wie möglich Blut- und Urin! Die Abbauprozesse dauern je nach Substanz in der Regel zwischen wenigen Stunden bis hin zu wenigen Tagen.
- Eine toxikologische Analyse von Blut und Urin erfolgt bei polizeilicher Anzeige durch die Polizei. Ohne polizeiliche Anzeige muss die betroffene Person die Kosten selbst tragen (ca. 300-400 EUR), oder Blut und Urin werden im Rahmen einer vertraulichen Spurensicherung entnommen und dann für 3 Jahre gerichtsverwertbar aufbewahrt.
- Nehmen Sie die Betroffenen und Ihre Wahrnehmungen ernst – auch unabhängig davon, ob eine toxikologische Analytik erfolgt und was diese ggf. ergibt.
- Vermitteln Sie bei Bedarf an die Fachberatungsstelle LARA. Hier beraten speziell zu K.O.-Tropfen geschulte Fachkräfte.
Materialien zum Download
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Dokumentation und Spurensicherung
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Empfehlungen zur gerichtsfesten Dokumentation und Spurensicherung (S.I.G.N.A.L. e. V., 2018)
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Dokumentationsbogen bei häuslicher Gewalt Druckfassung (S.I.G.N.A.L. e. V., 2023)
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Dokumentationsbogen bei häuslicher Gewalt Digitalformular (S.I.G.N.A.L. e. V., 2023)
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Medizinische Versorgung
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Platzhalter: Option für weitere Downloads
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Empfehlungen zur gerichtsfesten Dokumentation und Spurensicherung (S.I.G.N.A.L. e. V., 2018)
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Dokumentationsbogen bei häuslicher Gewalt Druckfassung (S.I.G.N.A.L. e. V., 2023)
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Dokumentationsbogen bei häuslicher Gewalt Digitalformular (S.I.G.N.A.L. e. V., 2023)
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Platzhalter: Option für weitere Downloads