Hilfe nach K.O.-Tropfen

Sie haben körperliche oder psychische Symptome, die Sie sich nicht erklären können?

Sie fühlen sich zum Beispiel benommen, wie in Watte gepackt, aufgeputscht oder haben veränderte Farbwahrnehmungen?

Können Sie sich ihre eigenen Bewusstseinszustände oder Gedächtnislücken nicht erklären, kann das sehr beängstigend sein. Holen Sie sich in diesem Fall Hilfe. Es ist möglich, dass Ihnen heimlich Substanzen verabreicht wurden.

Sie sind nicht allein.

Was tun nach K.O.-Tropfen?

Ihre Gesundheit geht jetzt vor. Sie haben verschiedene Möglichkeiten.

Sie entscheiden selbst, was Sie tun – und wann.

  • Medizinische Untersuchung
  • Beweissicherung ohne Polizei
  • Anzeige bei der Polizei
  • Beratung und Unterstützung

Alles ist freiwillig.

Alle Schritte – medizinische Versorgung, Beweissicherung, Beratung, Anzeige bei der Polizei – liegen vollständig in Ihrer Hand.

Mehr Informationen zu den verschiedenen Schritten finden Sie hier

Handeln Sie schnell! Da sich manche Substanzen im Körper rasch abbauen, ist es wichtig, Blut und Urin in einer Klinik oder Praxis umgehend sichern zu lassen.

Wenn Sie zunächst keine Anzeige bei der Polizei erstatten möchten, kann eine vertrauliche Spurensicherung durchgeführt werden.


 

Das ist wichtig, wenn Sie sexualisierte Gewalt vermuten

Wenn möglich:

  • nicht duschen oder waschen
  • Kleidung nicht wechseln oder ungewaschen mitbringen
  • getragene Kleidung, Unterwäsche, Tampons oder andere mögliche Beweise mitbringen
  • möglichst bald ein Krankenhaus oder eine Arztpraxis aufsuchen
  • vorher anrufen und sagen, dass Sie vermutlich K.O.-Tropfen verabreicht bekommen haben
  • eine Vertrauensperson mitnehmen

Sie haben ein Recht auf eine Untersuchung. Auch wenn Sie keine sichtbaren Verletzungen haben, ist eine medizinische Untersuchung zu jedem Zeitpunkt sinnvoll. Die Untersuchung gibt Ihnen Sicherheit. Am besten lassen Sie die Untersuchung in einer der hier aufgeführten Kliniken oder Praxen durchführen. In diesen Einrichtungen arbeitet Personal, das speziell geschult ist.

Eine polizeiliche Anzeige ist für die medizinische Untersuchung nicht erforderlich. Ärzt*innen unterliegen der Schweigepflicht und dürfen nur mit Ihrer Zustimmung die Polizei informieren.

Sie können die Untersuchung jederzeit unterbrechen. Es wird nichts gemacht, was Sie nicht wollen. 

 

 

 

 

Anzeige erstatten nach K.O. Tropfen

Wenn Sie akut K.O. Tropfen vermuten und Anzeige bei der Polizei erstatten möchten, empfehlen wir Ihnen, zunächst schnellstmöglich Blut und Urin sichern zu lassen.

Hier finden Sie eine Übersicht der Kliniken und Praxen, in denen Sie Blut und Urin bei Verdacht auf K.O.-Tropfen sichern lassen können.

  • Wenn möglich, nehmen Sie vorher telefonisch Kontakt auf. Sagen Sie dabei, dass Sie vermuten, heimlich K.O.-Tropfen verabreicht bekommen zu haben.
  • Sie können sich von einer Vertrauensperson begleiten lassen.
  • Informieren Sie das Krankenhaus, dass Sie Anzeige erstatten möchten. Die Klinik ruft die Polizei für Sie. 
  • Blut und Urin werden dann von der Polizei analysiert und auf K.O.-Tropfen getestet. Bis das Ergebnis des Tests vorliegt, können mehrere Wochen vergehen.
  • Beachten Sie, dass ein negativer Befund nach einem Test nicht bedeuten muss, dass Ihnen keine K.O.-Tropfen verabreicht wurden. Aufgrund der schnellen Abbauprozesse im Körper und der kontinuierlichen Weiterentwicklung der eingesetzten Substanzen sind Testungen nicht immer zuverlässig.

Die Tat ist schon länger her und Sie wollen Anzeige erstatten? Dann gehen Sie direkt zur nächsten Polizeiwache oder rufen Sie das zuständige LKA 14 unter 030 / 4664 91 41 00 an.

Eine Strafanzeige kann ein wichtiger Schritt sein, um sich gegen das erlittene Unrecht zu wehren und sich besser vor weiteren Bedrohungen zu schützen. Gleichzeitig können die Ermittlungen und ein Gerichtsverfahren psychisch sehr belastend sein. Wenden Sie sich bei Bedarf an eine Fachberatungsstelle, die Sie bei Ihrer Entscheidung begleitet.

Eine psychosoziale Prozessbegleiter*in unterstützt und begleitet Sie durch das Strafverfahren – von der Anzeige bis nach dem Gerichtsprozess. Informationen bekommen Sie in Fachberatungsstellen oder auf folgender Seite:

Anzeige nach Vergewaltigung oder häuslicher Gewalt
Sie können sofort Anzeige erstatten.
Oder später. Beides ist möglich.
Was ist wichtig zu wissen?
 

  • Sexualisierte Gewalt ist ein Offizialdelikt. Polizei und Staatsanwaltschaft müssen ermitteln, wenn sie davon erfahren. Eine Anzeige kann nicht zurückgezogen werden.
  • Häusliche Gewalt umfasst verschiedene Straftaten. Viele sind ebenfalls Offizialdelikte.
  • Bei einfacher Körperverletzung ist meist ein Strafantrag nötig. Dieser muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden.

Eine Anzeige kann helfen, sich zu schützen und Grenzen klar zu setzen.
Ein Strafverfahren kann aber auch belastend sein.
Sie müssen diese Entscheidung nicht allein treffen.
Eine Beratung durch Fachberatungsstellen kann Sie dabei unterstützen, Ihren eigenen Weg zu finden und eine Entscheidung zu treffen, die sich für Sie richtig anfühlt.
Wenn Sie möchten, können Sie für ein Verfahren eine psychsoziale Prozessbegleitung in Anspruch nehmen. Informationen hierzu bekommen Sie in einer Fachberatungsstelle oder auf folgender Seite:

www.bpp-bundesverband.de

 

Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung Logo

Beraten lassen nach K.O.-Tropfen

Es braucht Zeit, eine Gewalterfahrung zu verarbeiten.

Sie müssen mit Ängsten, Sorgen, Wut und Unsicherheiten nicht alleine bleiben! Fachberatungsstellen unterstützen Sie dabei, das Geschehene zu verarbeiten.

Beachten Sie, dass ein negativer Befund nach einem Test nicht bedeuten muss, dass Ihnen keine K.O.-Tropfen verabreicht wurden. Aufgrund der schnellen Abbauprozesse im Körper und der kontinuierlichen Weiterentwicklung der eingesetzten Substanzen sind Testungen nicht immer zuverlässig.

Wenden sie sich für weitere Beratung an die Fachberatungsstelle LARA. Hier beraten speziell zu K.O.-Tropfen geschulte Fachkräfte. Sagen Sie, dass Sie vermuten, K.O.-Tropfen verabreicht bekommen zu haben

Die Berater*innen unterstützen Sie auch bei der Entscheidung für oder gegen eine Anzeige. 
Alle Beratungen sind freiwillig, auf Wunsch anonym und unabhängig von Polizei oder Strafanzeige.

K.O.-Tropfen: Was kann ich als Freund*in tun?

Eine befreundete Person vermutet, dass ihr K.O.-Tropfen verabreicht wurden und möglicherweise ein sexueller Übergriff stattgefunden hat? Dann ist schnelles und besonnenes Handeln entscheidend!

  • Lassen Sie sie nicht allein! Begleiten Sie sie und sorgen Sie für eine ruhige, sichere Umgebung. 
  • Besonders wichtig: Hören Sie ihr zu, glauben Sie ihr und drängen Sie zu nichts. Ihre Selbstbestimmung und ihr Tempo stehen im Mittelpunkt.
  • Fragen Sie sie, was sie braucht. Wasser trinken ist meist hilfreich.
  • Kontaktierten Sie so schnell wie möglich medizinische Hilfe. Auch wenn keine Verletzungen zu sehen sind, ist eine medizinische Untersuchung zu jedem Zeitpunkt sinnvoll. Hier finden Sie eine Übersicht spezialisierter Kliniken und Praxen. Wenn möglich, nehmen Sie vorher telefonisch Kontakt auf. Sagen Sie, dass ein Verdacht auf K.O.-Tropfen besteht.
  • Lassen Sie in der Klinik so schnell wie möglich Blut und Urin sichern

 Es ist außerdem ratsam, den Vorfall zeitnah zu dokumentieren: Notieren Sie gemeinsam, was sie erinnert – auch wenn es nur bruchstückhaft ist. Eine Anzeige bei der Polizei  ist möglich, muss aber nicht sofort erfolgen. Auch eine vertrauliche Spurensicherung kann durchgeführt werden.

Fachberatungsstellen können euch zusätzlich unterstützen und über weitere Schritte informieren.

 

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